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Rechtsprechung
   BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81   

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https://dejure.org/1984,2148
BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81 (https://dejure.org/1984,2148)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1984 - 6 AZR 555/81 (https://dejure.org/1984,2148)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 (https://dejure.org/1984,2148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Jahresurlaub - Abgeltungsanspruch - Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 157 (Ls.)
  • BB 1984, 1877
  • DB 1984, 1938
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Eine derartige Regelung würde gegen §) 13 Abs. 1 BUrlG verstoßen (vgl. des näheren BAG Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 - und 18. Juni 1980 - 6 AZR 3?&/?8 AP Nr. 4, 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; vgl. auch Dusch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., § 7 Rz 1?0 f. und Bachmann, GK-ßTIrlG, 4. Aufl., § 7 Rz 187 f.).
  • BAG, 27.02.1969 - 5 AZR 206/68

    Revisionsinstanz - Entscheidung des Tatrichters - Grobe Verletzung der

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Denn jedenfalls reichen die von der Beklagten vorgetragenen Tatsachen in keinem Fall aus, nicht nur ein schwerwiegendes Verschulden des Klägers, sondern zusätzlich auch noch eine grobe Verletzung der Treuepflicht aus dem Arbeitsverhältnis anzunehmen, d.h. ein Verhalten, das noch erheblich über das hinausgeht, was schon für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung verlangt wird (vgl. BAG Urteil vom 27 Februar 1969 - 5 AZR 206/68 -, AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Außerdem sind bei Auslegungszweifeln d'r systematische Zusammenhang der Vorschrift, ihr Sinn und Zwoek und die Tarifgeschichte zu berücksichtigen, soweit sie in den Tarifnorm noch einen erkennbaren Ausdruckgefunden haben CHAG 39, 321; BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR -123/71 AT>"Ni3.: 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 9- Juli I960 - 4 AZR 1 .A /7B -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und "fum 73. August 1982 - 4 AZR 1072/79 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Aus- )wnng), aber nicht auf die Zweckmäßigkeit einer tariflichen r'uelung abzustellen (BAG Urteil vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 351/78 AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Außerdem sind bei Auslegungszweifeln d'r systematische Zusammenhang der Vorschrift, ihr Sinn und Zwoek und die Tarifgeschichte zu berücksichtigen, soweit sie in den Tarifnorm noch einen erkennbaren Ausdruckgefunden haben CHAG 39, 321; BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR -123/71 AT>"Ni3.: 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 9- Juli I960 - 4 AZR 1 .A /7B -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und "fum 73. August 1982 - 4 AZR 1072/79 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Aus- )wnng), aber nicht auf die Zweckmäßigkeit einer tariflichen r'uelung abzustellen (BAG Urteil vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 351/78 AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Außerdem sind bei Auslegungszweifeln d'r systematische Zusammenhang der Vorschrift, ihr Sinn und Zwoek und die Tarifgeschichte zu berücksichtigen, soweit sie in den Tarifnorm noch einen erkennbaren Ausdruckgefunden haben CHAG 39, 321; BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR -123/71 AT>"Ni3.: 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 9- Juli I960 - 4 AZR 1 .A /7B -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und "fum 73. August 1982 - 4 AZR 1072/79 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Aus- )wnng), aber nicht auf die Zweckmäßigkeit einer tariflichen r'uelung abzustellen (BAG Urteil vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 351/78 AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 351/78

    Tarifrecht - Alterssicherung - Absicherung des Lebensstandards -

    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Außerdem sind bei Auslegungszweifeln d'r systematische Zusammenhang der Vorschrift, ihr Sinn und Zwoek und die Tarifgeschichte zu berücksichtigen, soweit sie in den Tarifnorm noch einen erkennbaren Ausdruckgefunden haben CHAG 39, 321; BAG Urteile vom 30. September 1971 - 5 AZR -123/71 AT>"Ni3.: 121 zu § 1 TVG Auslegung; vom 9- Juli I960 - 4 AZR 1 .A /7B -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt und "fum 73. August 1982 - 4 AZR 1072/79 AP Nr. 9 zu § 1 TVG Aus- )wnng), aber nicht auf die Zweckmäßigkeit einer tariflichen r'uelung abzustellen (BAG Urteil vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 351/78 AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • LAG Hamm, 17.07.1981 - 11 Sa 457/81
    Auszug aus BAG, 03.05.1984 - 6 AZR 555/81
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17 Juli 1981 - 11 Sa 457/81 - wird auf ihre Kosten zurück gewiesen.
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 647/86

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6. Januar 1955 (TV

    Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 11.05.2005 - 18 Sa 2449/04

    Urlaubsabgeltung beim Wechsel in eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft

    Danach kommt es allein auf die Form der Kündigung an und nicht auf den Anlass und auch nicht auf die Bedeutung und Schwere des Kündigungsgrundes (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 03.05.1984 - 6 AZR 555/81 - DB 1984, 1938; LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1994 - 4 Sa 1517/94 - n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 11.01.1995 - 11 Sa 1677/94 - n.v.).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 368/86

    Voraussetzungen für den tariflichen Urlaubsanspruch im Postdienst

    Verwenden die Tarifvertragsparteien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 16/86

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf

    Verwenden die Tarifvertragsparteien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses

    Verwenden die Tarifvertragsparteien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 430/87

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf

    Verwenden die Tarifvertragsparteien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 333/87

    Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Verhinderung des Urlausantritts wegen

    Verwenden die Tarifvertragsparteien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon auszugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 325/86
    Verwenden die Tarifvertrags part eien aber in einer Tarifnorm einen Begriff, dem in einem Gesetz eine bestimmte Bedeutung zukommt, so ist davon aus zugehen, daß auch sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen (vgl. BAG Urteil vom 3. Mai 1984 - 6 AZR 555/81 - AP Nr. 17 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 27.10.1993 - 8 Sa 744/93

    Arbeitsverhältnis; Befristung; Beschäftigungsförderung; Urlaubsanspruch

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Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81   

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https://dejure.org/1983,2401
BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1877
  • DB 1984, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81
    Nur im Rahmen von Rückzahlungsverpflichtungen ist der Arbeitnehmer jedoch verpflichtet, über den jeweiligen Stichtag hinaus im Arbeitsverhältnis zu verbleiben, will er den Zuwendungsanspruch behalten (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1983 (- 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation) berufen.
  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88

    Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht einzelvertragliche Klauseln und Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, die den Bezug der Gratifikation vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder seinen ungekündigten Zustand an einen bestimmten Stichtag innerhalb des sogenannten Bezugszeitraums abhängig machen, jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn die Gratifikation bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausgeschlossen war (BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 19. September 1984 - 5 AZR 366/83 -, nicht veröffentlicht, und BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 752/87
    tober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 19. September 1984 - 5 AZR 366/83 nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.02.1983 - 5 AZR 185/82

    Jahressondervergütung - Betriebsbedingte Kündigung - Tarifvertrag

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in der Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 4 Sa 367/88

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlerhafter Anhörung des Betriebsrats;

    Mit dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 7.11.1983 -- 5 [2] Sa 627/82) und dem LAG Düsseldorf (vom 21.6.1983, DB 1984 S. 565) und dem LAG Hamm (vom 8.3.1983, DB 1984 S. 464) ist es allerdings fraglich, ob dem Arbeitgeber vom Gericht unterbliebene Kurzarbeit vorgehalten werden kann: "Zu Unrecht hält der Kläger der Beklagten vor, sie habe nicht einmal Überlegungen angestellt, ob sie durch stärkere Anordnung von Kurzarbeit die Kündigung hätte vermeiden können.
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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 821/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4328
BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 821/79 (https://dejure.org/1982,4328)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1982 - 3 AZR 821/79 (https://dejure.org/1982,4328)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 3 AZR 821/79 (https://dejure.org/1982,4328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Rationalisierungsmaßnahme - Kündigung - Rationalisierungsschutz - Befristetes Arbeitsverhältnis - Auslaufender Arbeitskräftebedarf - Arbeitszeit - Abfindung - Verdienst in Übergangszeit

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Papierfundstellen

  • BB 1984, 1877
  • DB 1983, 2694
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 821/79
    a) Das Landesarbeitsgericht ist, wie auch die Revision ein räumt, zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte eine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 2 Buchst, a) TVRatArb durchgeführt hat, indem er den gesamten Reinigungsdienst im Krankenhaus, der bis zum 30. Juni 1976 von 8 l eigenen Arbeitnehmern erledigt wurde, auf ein privates Reinigungsunternehmen übertragen und dadurch eine wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation herbeigeführt hat (vgl. dazu auch BAG 30, 272, 278 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 821/79
    a) Das Landesarbeitsgericht ist, wie auch die Revision ein räumt, zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte eine Rationalisierungsmaßnahme im Sinne des § 2 Buchst, a) TVRatArb durchgeführt hat, indem er den gesamten Reinigungsdienst im Krankenhaus, der bis zum 30. Juni 1976 von 8 l eigenen Arbeitnehmern erledigt wurde, auf ein privates Reinigungsunternehmen übertragen und dadurch eine wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation herbeigeführt hat (vgl. dazu auch BAG 30, 272, 278 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.12.1983 - 9 Sa 1618/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3324
LAG Hamm, 01.12.1983 - 9 Sa 1618/83 (https://dejure.org/1983,3324)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.12.1983 - 9 Sa 1618/83 (https://dejure.org/1983,3324)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 9 Sa 1618/83 (https://dejure.org/1983,3324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsverbot; Fehlgeburt; Mutterschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MuSchG § 9

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.12.1983 - 9 Sa 1618/83
    "... Das BAG hat in der Entscheidung [in] BB 1973, 566 [hier: VI (616) 80 b] ausgeführt, daß eine nach einer Fehlgeburt zugehende Kündigung nicht unter das Kündigungsverbot des § 9 MuSchG falle.
  • LAG Hamburg, 26.11.2003 - 4 Sa 62/03

    § 9 MuSchG - Entbindung

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist dieser nachwirkende Kündigungsschutz nur dann gegeben, wenn eine Entbindung vorliegt; die Beendigung der Schwangerschaft durch eine Fehlgeburt löst den nachwirkenden Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 S 1 MuSchG nicht aus (vergleiche bereits BAG, Urt. vom 16.02.1973 - 2 AZR 138/72 - NJW 1973, 1431; BAG, Urt. vom 30.05.1985 - 2 AZR 232/84 - n.v.; vgl. auch BAG, Urt. vom 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - NZA 2000, 1157; BSG, Urt. vom 17.04.1991 - 1/3 RK 21/88 - NZA 1991, 909; LAG Köln, Urt. vom 21.01.2000 - 11 Sa 1195/99 - NZA-RR 2001, 303; LAG Hamm, Urteil vom 01.12.1983, BB 1984, 1877 [LAG Hamm 01.12.1983 - 9 Sa 1618/83] ; KR-Etzel, 6. Aufl. 2002, § 9 MuSchG Rz 31; Erf/Komm./Schlachter, 4. Aufl. 2003, § 9 MuSchG Rz 5, § 6 Rz 2; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl. 2000, § 170 Rz 22; Buchner/Becker, MuSchG und BErzGG, 7. Aufl. 2003, § 1 MuSchG Rz 138 ff., 139; Gröninger/Thomas, 31. Ergänzl.
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